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Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Endet ein Beschäftigungsverhältnis, so hat der Arbeitnehmer gemäß § 630 BGB nach „Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses“ Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, das die fachlichen und persönlichen Qualifikationen beurteilt. Dabei ist „die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form […] ausgeschlossen“. Solange der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von 3 Jahren ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordert oder beantragt, steht ihm dieses laut § 109 GewO rechtlich zu.


Gerne möchten wir Ihnen auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage einen genauen Überblick über das qualifizierte Arbeitszeugnis geben. Dabei zeigen wir Ihnen Abschnitt für Abschnitt, welchem Aufbau es folgt, welche Inhalte Ihr Zeugnis auf jeden Fall enthalten sollte und welche Formulierungen Sie als Arbeitnehmer in das beste Licht rücken. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Vorlage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kostenlos zum Download an.

Stefan Gerth - Geschäftsführer

Über den Autor

Während meines Wirtschaftsstudiums entdeckte ich meine Passion für Bewerbungen und gründete 2011 die webschmiede GmbH. Als deren Geschäftsführer und Gründer von „Die Bewerbungsschreiber“ habe ich mich als Marketing- und Bewerbungsexperte etabliert und teile dieses Wissen gerne in Vorträgen, Interviews und Beiträgen wie diesem hier. Profitieren auch Sie von meiner langjährigen Erfahrung!

Stefan Gerth - Geschäftsführer

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Beim qualifizierten Arbeitszeugnis handelt es sich um eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde, welche die Leistungen und das Verhalten eines Arbeitnehmers beurteilt. Personalentscheidern dient das Arbeitszeugnis als ein wichtiger Nachweis für die Eignung des Bewerbers.

Unterschied zwischen qualifiziertem und einfachem Arbeitszeugnis

Der größte Unterschied zwischen dem qualifizierten und einfachen Arbeitszeugnis liegt im Umfang der aufgeführten Informationen. Während das einfache Arbeitszeugnis lediglich die wichtigsten Eckdaten der Beschäftigung nennt, beinhaltet das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich wertende Aussagen zu der Leistung sowie dem Sozialverhalten des Arbeitnehmers.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Vergleich zum einfachen Arbeitszeugnis

Sowohl das qualifizierte als auch das einfache Arbeitszeugnis müssen den Wohlwollensgrundsatz und die Grundsätze der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit befolgen.

Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich muss ein Arbeitszeugnis aber...

  • ...der Wahrheit entsprechen und vollständig sein.

  • ...wohlwollend formuliert sein.
  • ...in nicht-elektronischer Form ausgestellt sein.
  • ...fehlerfrei und im ordentlichen Zustand sein.

In der Regel enthält ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgende Bestandteile:

  • Briefkopf und Überschrift

  • Einleitung mit Angaben zur Person
  • Unternehmensbeschreibung
  • Aufgaben und Tätigkeiten
  • Leistungsbeurteilung
  • Bewertung des Sozialverhaltens
  • Schlussteil

1. Briefkopf und Überschrift

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet, der vollständige Angaben zum Arbeitgeber enthält. Folgende Informationen sind dabei essenziell:

  • Name des Ausstellers (mit Rechtsform)

  • Anschrift des Ausstellers

Wird das Zeugnis auf einem Firmenbogen, d. h. einem Briefbogen mit vorgedruckter Kopf- oder Fußzeile und den wichtigen Daten zum Unternehmen ausgestellt, so entfallen die oben genannten Angaben. Damit Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis auch als solches erkannt wird, folgt nach dem Briefkopf eine Überschrift. Dabei ist die Bezeichnung „Zeugnis“ genauso anerkannt wie die Überschrift „Arbeitszeugnis“.

2. Einleitung mit Angaben zur Person

In der Einleitung Ihres Arbeitszeugnisses sollten sich generelle Informationen zu Ihrer Person und der von Ihnen ausgeführten Tätigkeit wiederfinden. Die folgende Liste soll Ihnen einen Überblick über die bedeutendsten Angaben geben:

  • Name

  • Geburtsdatum / -ort
  • Beschäftigungszeitraum
  • Positionsbezeichnung
  • Aufgabenbereich

Beispiele für den Einleitungssatz eines qualifizierten Arbeitszeugnisses:

  • „Herr XY, geboren am 05.04.1980 in Bochum, war vom 01.03.2002 bis zum 31.05.2017 als Key Account Manager in unserem Unternehmen tätig und betreute in diesem Rahmen eigenverantwortlich ein zugeteiltes Vertriebsgebiet.“

  • „Frau XY, geboren am 02.11.1973 in Düsseldorf, war in der Zeit vom 01.05.2018 bis zum 31.01.2020 in unserer Abteilung Customer Service als Abteilungsleiterin tätig.“

Achten Sie bei Erhalt Ihres Arbeitszeugnisses auf die Richtigkeit der Angaben. Dazu zählen sowohl Ihre Geburtsdaten als auch der Zeitraum Ihrer Beschäftigung. So stellen Sie sicher, dass die im Zeugnis aufgeführten Informationen mit den Angaben in Ihrem Lebenslauf übereinstimmen.

3. Unternehmensbeschreibung

Wichtiger Bestandteil eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ist zudem eine nähere Beschreibung des Unternehmens, um die Tätigkeit des Arbeitnehmers in einen größeren Kontext zu setzen. Durch Angabe von Name, Branche und primärem Tätigkeitsgebiet gewinnt der Leser des Zeugnisses einen Einblick in die Arbeitsumgebung des Arbeitnehmers. Weitere relevante Informationen, wie Rechtsform, Unternehmensgröße, Mitarbeiteranzahl, Standorte sowie angebotene Produkte und Dienstleistungen finden auch in diesem Absatz ihren Platz.


Folgende Formulierungen sind in diesem Absatz denkbar:

  • „Die Beispiel GmbH ist ein internationales Kosmetikunternehmen, das sich auf die Produktion und den Vertrieb hochwertiger Pflegeprodukte spezialisiert hat. Am Hauptsitz Bochum beschäftigt das Unternehmen 230 Mitarbeiter*innen.“

  • „Die Muster GmbH & Co. KG ist deutschlandweit tätig und berät sowohl Privatkunden als auch Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie zur digitalen Transformation. Mit rund 120 qualifizierten Mitarbeiter*innen an insgesamt 13 Standorten im Bundesgebiet betreut das Unternehmen inzwischen 150 Kunden.“
Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Einleitung mit Briefkopf

So könnte die Einleitung Ihres qualifizierten Arbeitszeugnisses mit Briefkopf des Unternehmens aussehen

4. Aufgaben und Tätigkeiten

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unterscheidet sich vor allem in der Aufführung von Aufgaben und Tätigkeiten von einem einfachen Arbeitszeugnis. Beachten Sie in diesem Fall besonders, dass nur Ihre relevantesten Aufgaben aufgelistet werden sollten, um eine übersichtliche Darstellung Ihrer Kompetenzen zu gewährleisten. Eine Auswahl könnten dabei unter anderem die Tätigkeiten bilden, die Sie regelmäßig ausführen oder während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses übernahmen.


Ergänzend dazu sollten Ihre Tätigkeiten nach Relevanz geordnet sein, um zentrale Aufgaben in den Fokus zu rücken. Um Ihre Qualifikationen ausreichend zu unterstreichen, sollte Ihr Arbeitszeugnis zudem Zahlen und Fakten enthalten. Diese können z. B. von Vorteil sein, wenn Sie ein großes Team geführt haben, einen breiten Kundenstamm betreut haben oder Ihnen die Verantwortung für ein hohes Budget oblag.


Eine Auflistung Ihrer Aufgaben und Tätigkeiten könnte beispielsweise so aussehen:

Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Tätigkeitsbeschreibung

Wenn Sie in verschiedenen Bereichen innerhalb des Unternehmens tätig waren, bietet es sich an, Ihre Aufgaben auch dementsprechend in mehrere Auflistungen aufzuschlüsseln.

Manuela Groß - Bewerbungsexpertin

Um in Ihrem Arbeitszeugnis alle wichtigen Tätigkeiten aufzuführen, empfehle ich Ihnen, die entsprechende Stellenausschreibung aufzuheben, auf die Sie sich beworben haben. In den meisten Fällen werden hier bereits die relevantesten Aufgaben genannt. Diese können Sie nun durch weitere Verantwortlichkeiten ergänzen.

Manuela Groß - Bewerbungsexpertin

5. Leistungsbeurteilung

Als zentraler Bestandteil eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gilt die Leistungsbeurteilung, die in einem einfachen Zeugnis so keinen Platz findet. In diesem Teil geht es insbesondere darum, die von Ihnen erbrachten Leistungen hinsichtlich Ihrer Arbeitsbereitschaft und Ihrer Arbeitsbefähigung zu beurteilen.


Außerdem gibt dieser Absatz Aufschluss über das Fachwissen, das Sie mitbringen und die Charakteristika Ihrer Arbeitsweise. Konnten Sie zudem gewisse Erfolge erzielen, haben das Unternehmen vorangebracht oder in der Personalführung überzeugt? Auch diese Inhalte werden hier erörtert.


An dieser Stelle greift die vermeintlich komplizierte Zeugnissprache, die Ihre Leistungen anhand bestimmter Formulierungen mit den Schulnoten „sehr gut“ bis „mangelhaft“ bewertet. Eine genaue Aufschlüsselung über die Bedeutung dieses Zeugniscodes liefert unser Artikel zum allgemeinen Arbeitszeugnis.

Arbeitsbereitschaft

Sätze zu Ihrer Arbeitsbereitschaft geben dem Leser des Arbeitszeugnisses Aufschluss über Ihr „Wollen“. In diesem Abschnitt wird daher näher darauf eingegangen, wie engagiert und motiviert Sie waren.


Folgende Beispielformulierungen bewerten Ihre Leistungen mit sehr gut:

  • „Herr XY zeigte in der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben stets außerordentliche Eigeninitiative und großes Engagement.“

  • „Die Mitarbeiterin beeindruckte uns von Beginn an mit einer großen Einsatzbereitschaft, einer sehr guten Auffassungsgabe und einer starken Belastbarkeit in Zeiten eines erhöhten Arbeitsaufkommens.“

Arbeitsbefähigung

Ergänzend zu Ihrem „Wollen“ beurteilt das qualifizierte Arbeitszeugnis auch Ihr „Können“. Hierbei kommt es vor allem darauf an, welche fachlichen Voraussetzungen Sie für die Erfüllung Ihrer Aufgaben mitbringen.


Eine sehr gute Beurteilung könnte wie folgt aussehen:

  • „Herr XY beherrschte seinen Arbeitsbereich stets umfassend, sicher und vollkommen und eignete sich neue Kenntnisse selbstständig und schnell an.“

  • „Durch ihre hohe Lernbereitschaft und ihre umfangreichen fachlichen Kenntnisse begegnete Frau XY neuen Arbeitssituationen und Verantwortlichkeiten sehr souverän und stets aufgeschlossen.“

Fachwissen

Unabdingbar für die Vollständigkeit eines Arbeitszeugnisses ist die Beurteilung Ihres Fachwissens. Wird dieses als umfassend und fundiert beschrieben, so gilt dies als eine Empfehlung für weitere Arbeitgeber. Darüber hinaus ist ein Zusatz hilfreich, der darlegt, dass Sie Ihr Fachwissen auch in der Praxis anwenden können.


So kann eine sehr gute Bewertung aussehen:

  • „Herr XY verfügt über ein umfassendes, tiefgreifendes und aktuelles Fachwissen sowie über herausragende Markt- und Branchenkenntnisse, die er gewinnbringend für unser Unternehmen einsetzte.“

  • „Frau XY zeichnet sich durch ein weitreichendes Branchenwissen und fundierte Kenntnisse Ihres Fachbereiches aus, die Sie jederzeit vorbildlich in die Praxis umsetzte.“

Arbeitsweise / Arbeitsstil

Im Hinblick auf Ihren Arbeitsstil stellt das qualifizierte Arbeitszeugnis heraus, wie Sie Ihre Ressourcen für die Ausführung Ihrer Tätigkeiten nutzten und durch welche persönlichen Stärken diese begleitet wurden.


Beispiele für eine sehr gute Bewertung Ihrer Arbeitsweise:

  • „Die Arbeitsweise des Mitarbeiters war stets von sehr großer Systematik, Wirtschaftlichkeit und Effektivität geprägt.“

  • „Frau XY agierte zu jeder Zeit selbstständig und zuverlässig und passte Ihr Handeln ausgezeichnet auf die verändernden Marktbedingungen an.“

Arbeitserfolg

Insbesondere dann, wenn Ihr Arbeitgeber von Ihren sehr guten Leistungen profitieren konnte, sollte die Beurteilung Ihrer Arbeitserfolge im qualifizierten Arbeitszeugnis Erwähnung finden. Dabei ist eine Verknüpfung Ihrer fachlichen und persönlichen Stärken besonders aussagekräftig.


So können Sie Ihre sehr guten Arbeitserfolge im Arbeitszeugnis angeben:

  • „Durch sein konzeptionelles, kreatives und logisches Denkvermögen fand Herr XY für alle auftretenden Probleme stets sehr gute Lösungen und stellte somit reibungslose Unternehmensprozesse sicher.“

  • „Sowohl qualitativ als auch quantitativ erzielte die Mitarbeiterin stets sehr gute Ergebnisse. Sie leitete eigenverantwortlich eine Vielzahl von Projekten und erreicht dadurch eine Verdopplung des Unternehmensumsatzes. Für diese Ergebnisse möchten wir uns ganz besonders bedanken.“

Führungsleistung

Haben Sie in der zu beurteilenden Position Führungserfahrung gesammelt und dabei Verantwortung für einen oder mehrere Mitarbeiter übernommen? Ganz gleich, ob Ihre Erfahrung die disziplinarische oder die fachliche Führung umfasst: Ihre Führungsleistung sollte in einem qualifizierten Arbeitszeugnis Erwähnung finden.

Beispielsweise so:

  • „Als Führungskraft verstand Frau XY es, ihre Mitarbeiter erfolgreich zu motivieren und derart einzubinden, dass diese sich vollends mit ihren Aufgaben identifizierten und gerne Verantwortung übernahmen. Ihr Führungsstil war von einem überaus vertrauensvollen, respektvollen und produktiven Arbeitsklima geprägt.“

  • „Mit der Führung seines Teams gelang es Herrn XY, die fachliche und persönliche Entwicklung seiner Mitarbeiter individuell zu fördern. Resultierend daraus wurde er insbesondere für seinen offenen, vertrauensvollen und kommunikativen Führungsstil geschätzt.“

Unzufrieden mit Ihrem Arbeitszeugnis?

Wir helfen Ihnen gerne! Wir arbeiten mit erfahrenen Experten zusammen, welche sich persönlich um Ihr Arbeitszeugnis kümmern und das notwendige Fachwissen mitbringen, um dieses entsprechend zu korrigieren oder neu zu erstellen. Auch eine Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses ist möglich.

6. Bewertung des Sozialverhaltens

Ergänzend zu der Beurteilung Ihrer fachlichen Leistungen enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis ebenfalls eine Beurteilung Ihres Sozialverhaltens. Wichtig ist hierbei, die Vollständigkeit der Angaben zu prüfen und sicherzustellen, dass Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern deutlich wird.

Vorgesetzte

Essenziell für eine vollständige Bewertung Ihres Sozialverhaltens ist ein Satz zu Ihrem Verhalten gegenüber Vorgesetzten. Diese Angabe gibt unter anderem Aufschluss darüber, inwiefern Sie sich Führungskräften unterordnen und Anweisungen befolgen können.


Beispiel für eine sehr gute Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten:

  • „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war jederzeit vorbildlich und von Respekt geprägt.“

  • „Herr XY war wegen seines freundlichen Wesens und seiner überaus kollegialen Haltung bei Vorgesetzten gleichermaßen beliebt und geschätzt.“

Kollegen und Kolleginnen

Ein weiterer Aspekt, der Ihr Sozialverhalten beschreibt, ist die Fähigkeit, in einem Team zu arbeiten und sich dabei auf Kollegen und Kolleginnen einzustellen. Diese Angabe lässt im Arbeitszeugnis Rückschlüsse auf Ihre Team- und Kooperationsfähigkeit zu.


Mit folgenden Formulierungen kann Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Kolleginnen beschrieben werden:

  • „Aufgrund seiner kooperativen Haltung war Herr XY bei Kollegen und Kolleginnen stets sehr anerkannt und beliebt.“

  • „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Kolleginnen war jederzeit vorbildlich und er wurde aufgrund seiner teamorientierten und kooperativen Art sehr geschätzt.“

Kunden und Geschäftspartner

In vielen Berufen spielt der Umgang mit externen Akteuren, darunter vor allem Kunden und Geschäftspartner, eine entscheidende Rolle. Auch mit einer positiven Bewertung in diesem Bereich können Sie potenzielle Arbeitgeber von sich überzeugen.


Beispiele:

  • „Unseren Kunden und Geschäftspartnern gegenüber trat Frau XY immerzu höflich, zugleich sicher und gewandt auf. Ihr kommunikatives Geschick möchten wir an dieser Stelle besonders hervorheben.“

  • „Herr XY war aufgrund seines vorbildlichen Verhaltens und seiner partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei Kunden und Geschäftspartnern in hohem Maße anerkannt und respektiert.“

Auch die Reihenfolge der genannten Angaben kann Aufschluss über die Beurteilung Ihres Sozialverhaltens geben. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten immer an erster Stelle erwähnt wird. Eine geänderte Reihenfolge kann darauf hinweisen, dass Ihr Umgang mit Teammitgliedern positiver aufgefallen ist als Ihr Verhalten gegenüber Führungskräften.

7. Schlussteil

Klassischerweise enthält ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einen aussagekräftigen Schlussabsatz, der den Arbeitnehmer abschließend als geeigneten Kandidaten darstellt. Folgende Aspekte sollten in diesem Absatz Erwähnung finden:

Austrittsgrund

Eine Begründung des Austritts kann mit verschiedenen Formulierungen erfolgen. Mögliche Beispiele für ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses können beispielsweise „auf eigenen Wunsch“ (also durch Kündigung des Arbeitnehmers), „betriebsbedingt“ (d.h. durch Kündigung des Arbeitgebers), „in beiderseitigem Einvernehmen“ oder das Auslaufen eines befristeten Vertrages sein:

  • „Herr XY verlässt unser Unternehmen im besten Einvernehmen, um seinen weiteren Berufsweg in einem unserer Tochterunternehmen zu gehen.“

  • „Zum 01. April 2020 verlässt Herr XY unser Unternehmen nach erfolgreichem Abschluss seiner Projekttätigkeit.“

Ausdruck des Dankes und Bedauerns

Mit einer Dankes- und Bedauernsformel betont der Arbeitgeber die angenehme Zusammenarbeit und unterstreicht somit noch einmal, dass der Arbeitnehmer gute Leistungen erbracht hat:

  • „Wir bedauern Frau XYs Ausscheiden und danken ihr für ihre immerzu engagierte Mitarbeit sowie ihre stets sehr guten Leistungen.“

  • „Wir möchten Herrn XY an dieser Stelle für seine stets ausgezeichneten Leistungen und die angenehme Zusammenarbeit unseren Dank aussprechen.“

Zukunftswünsche

Abschließend enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis einen Satz zur Zukunft des Arbeitnehmers. An dieser Stelle wünscht das Unternehmen einen erfolgreichen Karriereweg und gegebenenfalls persönlichen Erfolg:

  • „Für ihre Zukunft wünschen wir Frau XY weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“

  • „Auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Herrn XY alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

Weitere Beispielformulierungen für das Arbeitszeugnis stellen wir Ihnen in unserem Artikel „Arbeitszeugnis Formulierungen“ bereit.


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Zeugniscode im qualifizierten Arbeitszeugnis

Im deutschsprachigen Raum ist es gesetzlich verboten, sich als Arbeitgeber im Arbeitszeugnis ausdrücklich negativ über den Arbeitnehmer zu äußern. Unternehmen greifen daher gerne auf eine Art Geheimcode zurück, um versteckte Hinweise auf die tatsächlichen Leistungen und Verhaltensweisen Ihrer ehemaligen Mitarbeiter im Zeugnis unterzubringen. Die meisten dieser Formulierungen lassen sich in Schulnoten von „sehr gut“ bis „ungenügend“ überführen.


Das folgende Beispiel veranschaulicht diese Umkodierung:

  • Sehr gut: „Er erfüllte seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit.“

  • Gut: „Er erfüllte seine Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit.“
  • Befriedigend: „Er erfüllte seine Aufgaben zur vollen Zufriedenheit.“
  • Ausreichend: „Er erfüllte seine Aufgaben zur Zufriedenheit.“
  • Mangelhaft: „Er erfüllte seine Aufgaben im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit.“
  • Ungenügend: „Er hat sich bemüht, seine Aufgaben zu erfüllen.“

Es zeigt sich, dass schon subtile Änderungen in der Wortwahl die Bedeutung der Aussage erheblich abwandeln. Neben den typischen Phrasen müssen Sie außerdem auf folgende Formulierungstechniken achten, die in einer negativen Wahrnehmung des im Zeugnis beschriebenen Arbeitnehmers resultieren können:

  • Erwähnung von Selbstverständlichkeiten

  • Weglassen wichtiger Bestandteile des Arbeitszeugnisses
  • Abänderung der üblichen Reihenfolge
  • Viele Passivformulierungen
  • Verwendung von Verneinungen
  • Widersprüchliche Aussagen

Was darf nicht in einem qualifizierten Arbeitszeugnis stehen?

Folgende Angaben gehören nicht in ein Arbeitszeugnis und berechtigen Sie dazu, Ihr Arbeitszeugnis anzufechten: 

  • Hinweis auf Ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Ethnie

  • Kündigungsgrund (nur mit Ihrer Zustimmung)
  • Gesundheitliche Probleme / Schwerbehinderung
  • Fehlzeiten, es sei denn, sie haben Ihre Arbeitsleistung stark beeinflusst
  • Genaue Gehaltsangaben
  • Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub
  • Nebentätigkeiten (außer diese verstoßen gegen den Arbeitsvertrag)
  • Sexuelle Orientierung und außerdienstliches Verhalten
  • Laufende oder abgeschlossene polizeiliche Verfahren, es sein denn, die Straftat hängt mit Ihrer Arbeit zusammen
  • Mitgliedschaft im Betriebsrat, einer Gewerkschaft oder Partei (außer ausdrücklich von Ihnen gewünscht)

Generator – Qualifiziertes Arbeitszeugnis online erstellen

Mit unserem kostenlosen Arbeitszeugnis Generator können Sie Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis problemlos direkt in Ihrem Internetbrowser anfertigen. Klicken Sie dazu einfach auf die eingerahmte Arbeitszeugnis Vorlage und bearbeiten Sie den Entwurf nach Ihren Vorstellungen. Anschließend können Sie den von Ihnen erstellten Text einfach kopieren und in ein geeignetes Textverarbeitungsprogramm wie Microsoft Word einsetzen. Bitte beachten Sie, dass unser Generator für die Bearbeitung auf Desktop Geräten ausgelegt ist.

Beispiel GmbH
Beispielstraße 1
12345 Beispielstadt




Arbeitszeugnis




Herr Max Mustermann, geboren am 13.08.1990 in Musterstadt, wohnhaft in Musterstraße 1, 12345 Beispielstadt, war in der Zeit vom 01.02.2015 bis zum 31.03.2020 als Marketing und E-Commerce Manager in unserem Unternehmen beschäftigt.

Die Beispiel GmbH ist ein deutschlandweit tätiges Unternehmen mit Sitz in Beispielstadt und über 500 Mitarbeitern. Der Fokus der Beispiel GmbH liegt in der Produktion und dem Verkauf von Büromöbeln. Die Primäre Verkaufsgruppe sind dabei Einzelhändler, welche durch direkte Verkäufe und inzwischen ebenfalls über einen Online-Shop bedient werden.

Herrn Mustermann wurde während seiner Tätigkeit in unserem Haus die gesamte Leitung für den Bereich (Online-)Marketing und E-Commerce, bestehend aus über 20 Mitarbeitern, übertragen. Er trug dabei die Verantwortung für ein Budget von rund 1.500.000 €.

Zum Aufgabenbereich von Herr Mustermann gehörten insbesondere:

- Planung und Durchführung von Kampagnen zur Steigerung des E-Commerce Umsatzes
- Erfolgsmessung und ständige Optimierung des Online-Shops
- Planung, Konzeption und Umsetzung von Suchmaschinen-Kampagnen
- Optimierung der Customer Journey zur Performance- und Umsatzsteigerung
- Synchronisation der Online- und Offline-Marketing Aktivitäten
- Martkrecherche und Potentialanalyse
- Monitoring und Prozessoptimierung der Ratings & Reviews
- Datenerhebung, Analyse, Reporting zur stetigen Optimierung unserer E-Trade Aktivitäten

Wir haben Herrn Mustermann als dauerhaft motivierten Mitarbeiter, der alle seine Aufgaben schnell und mit entsprechender Sorgfalt erledigt, kennengelernt. Er arbeitet systematisch, termingerecht sowie gewissenhaft und konnte somit eine Arbeitsqualität aufweisen, die unseren Erwartungen jederzeit in vollstem Maße entsprach. Darüber hinaus zeigte der Mitarbeiter eine außerordentlich gute Auffassungsgabe, Zielstrebigkeit und herausragende Eigeninitiative. Herr Mustermann konnte in den vergangenen Jahren durch sein umfangreiches Fachwissen überzeugen und so zum Erfolg des Unternehmens beitragen.

Sein stets professionelles und freundliches Auftreten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden führte zu einem sehr angenehmen Arbeitsklima, welches seine gesamte Abteilung zu besten Leistungen motivierte. Er überzeugte durch seine Souveränität und seinen Umgang mit komplexen Situationen, welche zu einer großen Anzahl erfolgreicher Vertragsabschlüsse führte.

Darüber hinaus möchten wir an dieser Stelle sein erfolgreiches Mitwirken am Projekt Optimierung des Online-Shops hervorheben, in welchem Herr Mustermann zielführend die Teamleitung übernahm und so das gesamte Projekt vorantreiben konnte. So gelang es Herrn Mustermann, zu einer äußerst positiven Umsatzentwicklung von 15% beitragen zu können.

Herr Mustermann scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung, das Unternehmen zu verlassen, außerordentlich. Wir wünschen ihm beruflich weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.



Unterschrift

(Beispielstadt 01.04.2020)

Häufig gestellte Fragen - Anspruch und Rechtsgrundlage

Ab wann besteht ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? 

Der gesetzliche Anspruch auf Erstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses leitet sich aus § 630 des BGB ab und beginnt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist. § 109 der Gewerbeordnung regelt zudem, dass dem Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches, sondern auf Wunsch auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Angaben zur Leistung und Sozialkompetenz zusteht.


Dabei ist die Art von Beschäftigung zunächst unerheblich. Das Recht auf ein Arbeitszeugnis gilt nicht nur für Vollzeitkräfte, sondern auch für Teilzeitkräfte, Praktikanten, Auszubildende, Aushilfen sowie Beschäftigte mit einem befristeten Vertrag.

Wer darf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen?

Das qualifizierte Arbeitszeugnis darf nur vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Inhalt zwangsläufig von der Personalabteilung oder Ihrem Vorgesetzten verfasst werden muss. Fällt es Ihrem Arbeitgeber schwer, eine fundierte Beurteilung vorzunehmen, z. B. aus Zeitmangel, können Sie das qualifizierte Arbeitszeugnis auch selbst schreiben.


Hierbei ist aber Vorsicht geboten: Vermeintlich wohlwollende Formulierungen können sich in der speziellen Zeugnissprache als das genaue Gegenteil erweisen. Es empfiehlt sich daher, das Zeugnis von jemanden prüfen zu lassen, der sich mit den Formalien und dem Geheimcode auskennt.


Entscheidend ist, dass das qualifizierte Arbeitszeugnis von einer befugten Person unterschrieben wird. Dabei muss es sich nicht um die Firmenleitung handeln. Es reicht die Unterschrift eines Vertreters, der dem Arbeitnehmer gegenüber ranghöher und weisungsbefugt war.

Wie kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss ausdrücklich schriftlich angefordert werden. Der Arbeitgeber steht nicht in der Pflicht, Ihnen unaufgefordert ein Arbeitszeugnis auszustellen. So können Sie Ihren Arbeitgeber um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten:


Sehr geehrter Herr Beispiel,


aufgrund der Beendigung meiner Tätigkeit bei der Beispiel GmbH bitte ich hiermit um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom 01.07.2016 bis zum 01.12.2021.


Vielen Dank im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen

Maria Mustermann

Kann ich ein einfaches und zusätzlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

Sie haben zwar die freie Wahl zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis, müssen sich aber für eine Zeugnisart entscheiden und können nicht beide gleichzeitig beantragen. Fordern Sie beispielsweise ein einfaches Arbeitszeugnis an, ist Ihr Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verwirkt.


Auch wenn Sie eventuell eine schlechte Beurteilung Ihrer Leistungen befürchten: Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist dem einfachen grundsätzlich vorzuziehen, da es dem Personaler mehr Aufschluss über Ihre Eignung für die angestrebte Stelle gibt.

Was kann ich tun, wenn ich kein Arbeitszeugnis bekomme?

Wenn ein Arbeitgeber nicht seiner Pflicht nachkommt, ein Arbeitszeugnis auszustellen, kann das viele Gründe haben: Es muss nicht immer an einem angespannten Arbeitsverhältnis liegen, sondern kann auch einem Zeitmangel oder fehlender Kenntnis und Übung geschuldet sein.


So sollten Sie vorgehen, wenn Sie nach ein paar Wochen immer noch kein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten haben:


Bitten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich und mit angemessener Frist erneut um die Ausstellung des Arbeitszeugnisses. Fragen Sie gegebenenfalls nach, wieso es zur Verzögerung kommt und ob Sie in irgendeiner Form Abhilfe schaffen können (z. B. Mithilfe bei der Formulierung des Inhaltes).


Folgt auf eine (mehrmalige) schriftliche Aufforderung keine Reaktion, sollten Sie sich Rechtsbeistand suchen. Das Schreiben eines Rechtsanwaltes wirkt in den meisten Fällen Wunder.


Funktioniert diese Vorgehensweise nicht, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, das Zeugnis vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. In besonders eiligen Fällen können Sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Hierfür müssen Sie aber glaubhaft beweisen können, dass Ihnen ohne Ausstellung des Zeugnisses ernsthafte Nachteile für Ihre berufliche Laufbahn drohen.

Kündigung während oder nach der Probezeit - Gilt der Anspruch?

Sie haben auch dann einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis während oder kurz nach der Probezeit beendet wird. Der Gesetzesparagraf § 109 der Gewerbeordnung schreibt nämlich nicht vor, dass ein Arbeitszeugnis erst nach der Probezeit ausgestellt werden kann.


In der Praxis sieht es aber manchmal anders aus: Immer wieder argumentieren Unternehmen, dass Sie innerhalb des kurzen Probezeitraumes nicht in der Lage seien, eine umfassende und ehrliche Beurteilung der Fachkenntnisse und Soft Skills des ehemaligen Beschäftigten vorzunehmen.


Es ist gesetzlich auch nicht eindeutig geregelt, ab wann ein Arbeitnehmer frühestens das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis hat. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln wurde zwar einem Arbeitnehmer, der lediglich sechs Wochen bei einem Unternehmen angestellt war, das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zugesprochen, aber allgemeingültig ist diese Frist nicht. 

Worin liegen die Unterschiede zum Zwischenzeugnis?

Ein Arbeitszeugnis kann erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Wenn Sie sich aus einer festen Anstellung heraus bewerben möchten, können Sie aber ein sogenanntes Zwischenzeugnis beantragen.


Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Sie sind also auf das Wohlwollen Ihres Arbeitgebers angewiesen. Dieser schöpft jedoch bei Anfrage nach einem Zwischenzeugnis häufig den Verdacht, dass Sie sich nach einer anderen Arbeitsstelle umsehen. Machen Sie sich daher darauf gefasst, dass nicht jeder Arbeitgeber Ihrer Bitte mit Begeisterung nachkommt.

Weitere Informationen zum qualifizierten Arbeitszeugnis erhalten Sie auf juraforum.de.