Endet ein Beschäftigungsverhältnis, so hat der Arbeitnehmer gemäß § 630 BGB nach „Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses“ Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, das die fachlichen und persönlichen Qualifikationen beurteilt. Dabei ist „die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form […] ausgeschlossen“. Solange der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von 3 Jahren ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordert oder beantragt, steht ihm dieses laut § 109 GewO rechtlich zu.
Gerne möchten wir Ihnen auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage einen genauen Überblick über das qualifizierte Arbeitszeugnis geben. Dabei zeigen wir Ihnen Abschnitt für Abschnitt, welchem Aufbau es folgt, welche Inhalte Ihr Zeugnis auf jeden Fall enthalten sollte und welche Formulierungen Sie als Arbeitnehmer in das beste Licht rücken. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Vorlage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kostenlos zum Download an.