Unsere Arbeitszeugnis-Expert*innen korrigieren Ihr Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis:
Arbeitszeugnis korrigieren lassen
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Korrektur formaler und inhaltlicher Fehler Ihres vorhandenen Zeugnisses
- Detaillierte Angabe von Wunschnoten für die verschiedenen Bewertungsaspekte des Zeugnisses unter Verwendung unseres Fragebogens
- Rechtssichere Formulierung in aktueller Zeugnissprache
- Feedbackschleife für mögliche Änderungswünsche inklusive
- Zeugnis im Microsoft Word-Format (.docx), zum unkomplizierten Einfügen in den Firmenbogen
- Über 11 Jahre Erfahrung mit der Erstellung qualifizierter Arbeitszeugnisse
Preise - Abhängig vom individuellen Arbeitsaufwand
Warum sollte ich mein Arbeitszeugnis korrigieren lassen?
Arbeitszeugnisse sind als Beweis für den Erfolg bei der Bewerbung auf eine neue Stelle besonders entscheidend. Es ist für viele Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber jedoch nicht einfach, ein gutes und qualifiziertes Zeugnis zu schreiben. Bereits formelle Fehler, wie Grammatik- und Rechtschreibfehler sowie falsche Daten, können den Wert der Aussage eines Arbeitszeugnisses erheblich herabsenken oder es gar ungültig machen.
Ganz zu schweigen von der Zeugnissprache, welche bei falscher Verwendung möglicherweise gravierende Fehlinterpretationen der Leistungsfähigkeit zur Folge haben könnte. Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, bieten wir Ihnen an, Ihr Arbeitszeugnis zu überprüfen und professionell zu optimieren.
Warum Sie von unserem Service profitieren
Bewerber*innen mit schlecht formulierten Arbeitszeugnissen haben oftmals geringe Chancen, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, obwohl ihre Leistungen und Qualifikationen nicht zwangsläufig schlechter waren bzw. sind als die von Bewerber*innen, welche professionell angefertigte Zeugnisse vorlegen können.
Arbeitgeber sind gesetzlich zur Erstellung eines für Arbeitnehmer*innen wohlwollend formulierten Arbeitszeugnisses verpflichtet. Um die Formulierungen im Arbeitszeugnis richtig umzusetzen, ohne dass ein falsches Bild über die ausscheidende Person vermittelt wird, ist oftmals ein hoher Zeitaufwand nötig, der im stressigen Arbeitsalltag von Vorgesetzten nur schwierig aufzubringen ist.
In den meisten Fällen werden Arbeitszeugnisse daher von einer anderen Person im Unternehmen verfasst, die oftmals über keine Expertise auf diesem Gebiet verfügt und Ihre persönlichen Leistungen unter Umständen gar nicht richtig beurteilen kann.
Wir besitzen die Erfahrung und das nötige Fachwissen: Unser professionelles Team hat mittlerweile nicht nur unzählige Bewerbungen erstellt, sondern ebenso unzählige Arbeitszeugnisse gelesen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die meisten Arbeitszeugnisse als qualitativ unterdurchschnittlich zu bewerten sind. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei der Korrektur Ihres Arbeitszeugnisses an.
Bei uns erhalten Sie keine vorgefertigten Textbausteine von automatischen Zeugnisgeneratoren. Unsere Arbeitszeugnisse werden von Arbeitszeugnis-Profis korrigiert, die langjährige Erfahrung in diesem Gebiet aufweisen.
Ihr persönlicher Ansprechpartner:
Sollten Sie Fragen zum Ablauf haben, kommen Sie gerne auf mich zu.
Jan Hardick
Ablauf - So erhalten Sie Ihr korrigiertes Arbeitszeugnis
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Ihre Anfrage: Damit Ihr Arbeitszeugnis schnellstmöglich korrigiert werden kann, füllen Sie bitte das am Ende der Seite eingebundene Kontaktformular aus. Laden Sie hier bitte auch das zu ändernde Arbeitszeugnis hoch. Im Anschluss erhalten Sie eine Mail von uns, in der Sie unseren unkomplizierten Fragebogen finden, den wir zur Korrektur Ihres Arbeitszeugnisses benötigen. Diesen können Sie direkt am PC ausfüllen, wieder abspeichern und per E-Mail an uns zurücksenden.
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Ihr Angebot: Auf Grundlage Ihrer aktuellen Situation und der Informationen aus dem Fragebogen erstellt Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner ein individuelles Angebot. Nachdem Sie das Angebot schriftlich bestätigt haben, beginnen wir mit der Korrektur Ihres Zeugnisses.
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Erstellung: Nach der Auftragsbestätigung beträgt die Bearbeitungszeit 7 Arbeitstage. Eine Express-Bearbeitung (innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Auftragsbestätigung) ist nach Rücksprache mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner gegen einen Aufpreis von 50€ möglich.
- Optionale Feedbackschleife: Vor dem Abschluss Ihres Auftrages erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Änderungswünsche im Rahmen einer Feedbackschleife mitzuteilen. Bei Zeugnissen für Führungskräfte und Geschäftsführer ist auf Wunsch zusätzlich eine telefonische Rücksprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich.
Unser Fragebogen - Der Weg zum optimalen Arbeitszeugnis
Damit wir Ihr Arbeitszeugnis ganz nach Ihren Wünschen ändern können, füllen Sie bitte unseren Fragebogen, den Sie nach Ihrer Anfrage per E-Mail erhalten, vollständig aus. Dabei handelt es sich um eine PDF-Datei, in der Sie ganz schnell und unkompliziert bereits vorgefertigte Felder ausfüllen müssen.
Folgende Informationen werden im Fragebogen abgefragt:
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Grund für den Austritt aus dem Unternehmen bzw. für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses
- Tätigkeitsbeschreibung: Angaben zum Beschäftigungszeitraum sowie zu Sonderaufgaben und Projekten, Vollmachten und Titeln, älteren Tätigkeiten, Sprachkenntnissen und ggf. zur Elternzeit
- Leistungsbeurteilung: Bewertung des Fachwissens und Arbeitserfolgs sowie der Arbeitsbefähigung, Arbeitsbereitschaft und Arbeitsweise in Schulnoten
- Sozialverhalten: Bewertung der Teamfähigkeit und des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen, sowie Kund*innen und Lieferant*innen in Schulnoten
- Bei Personen mit disziplinarischer Personalverantwortung: Verhalten gegenüber Personal und unterstellte Mitarbeiter*innen sowie Angaben zum Führungserfolg in Schulnoten
Fordern Sie hier Ihr unverbindliches Angebot an:
Häufig gestellte Fragen zur Arbeitszeugniskorrektur
Darf ich mein Arbeitszeugnis ändern lassen?
Laut des Urteils 9 AZR 352/04 des Bundesarbeitsgerichts von 21. Juni 2005 ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein korrigiertes Zeugnis auszustellen, sollte das erteilte Zeugnis nach Inhalt und Form nicht den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen entsprechen. Dabei dürfen sich die einzelnen Bewertungen im Arbeitszeugnis nicht verschlechtern. Das zuvor erwähnte Urteil bezog sich auf eine Klage, bei der im Rahmen der Änderung eines Arbeitszeugnisses auch eine nicht beanstandete Formulierung verändert wurde, die einer verschlechterten Leistungsbewertung entspricht. Die Klage hatte vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Erfolg und wurde auch vom Bundesarbeitsgericht bestätigt.
Innerhalb welcher Frist muss ich Änderungswünsche kommunizieren?
Eine genaue Frist für die Aussprache eines Korrekturwunsches beim Arbeitgeber ist gesetzlich nicht definiert. Ehemalige Gerichtsurteile zeigen, dass ein Zeitraum von sechs Monaten nach Erhalt des ersten Arbeitszeugnisses als angemessen angesehen werden. Wir empfehlen jedoch, sich schnellstmöglich um die Korrektur eines Arbeitszeugnisses zu kümmern, sollte dieses falsche Informationen oder Fehler enthalten.
Wie frage ich eine Korrektur bei meinem Arbeitgeber richtig an?
Sollte Ihr Arbeitszeugnis inhaltliche oder formelle Fehler aufweisen, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Widerspruch gegen das erhaltene Zeugnis zukommen lassen. Darin sollten Sie die Stellen erwähnen, die Ihrer Ansicht nach falsch oder unpassend formuliert wurden und im besten Fall direkt einen korrigierten Zeugnisentwurf mitliefern. Diesen erstellen unsere Arbeitszeugnis-Profis gerne für Sie!
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis?
Laut § 109 GewO haben alle Arbeitnehmer*innen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches klar und verständlich formuliert sein muss. Ein grundsätzlicher Anspruch auf ein gutes Zeugnis besteht nicht, jedoch werden Arbeitszeugnisse in der Regel wohlwollend formuliert, sodass jedes Zeugnis auf den ersten Blick einen positiven Eindruck macht. Häufig verwenden Personalverantwortliche hier jedoch die sogenannte Zeugnissprache, um auch schlechte Bewertungen im Arbeitszeugnis abzubilden. Für Auszubildende wird der Zeugnisanspruch in § 16 BBiG definiert.
Was ist die Zeugnissprache?
Bei der Zeugnissprache, die häufig auch als Geheimcode oder Zeugniscode bezeichnet wird, handelt es sich um gezielt eingesetzte und auf den ersten Blick wohlwollend wirkende Formulierungen im Arbeitszeugnis. Diese lassen sich in Schulnoten übersetzen, sodass auch negative Bewertungen im Zeugnis untergebracht werden können. Laut § 109 GewO ist die Verwendung eines solchen Codes untersagt – in Deutschland jedoch weiterhin gängige Praxis.
Welche Formulierung entspricht welcher Bewertung?
Das bekannteste Beispiel für eine auf den ersten Blick positive Beschreibung der Fähigkeiten ist folgende: „Frau XY erledigte Ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit“. Diese Formulierung entspricht übersetzt in Schulnoten jedoch nur der Note „Befriedigend“. Soll eine sehr gute Leistung vermittelt werden, müsste die Formulierung folgendermaßen angepasst werden: „Frau XY erledigte Ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Das Beispiel zeigt: Nur minimale sprachliche Anpassungen sorgen für große Schwankungen in der vermittelten Gesamtnote.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis?
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält neben der Unternehmensbeschreibung ausschließlich Informationen über die Art und Dauer Ihrer Beschäftigung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis liefert Personalverantwortlichen hingegen tiefere Einblicke in Ihre Leistungsbereitschaft und -fähigkeit sowie im Hinblick auf Ihr Sozialverhalten. Der Zeugniscode ist daher nur für das qualifizierte Arbeitszeugnis relevant.
Muss der Arbeitgeber mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen?
Laut § 109 GewO ist der Arbeitgeber ausschließlich verpflichtet, ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Daher sollten Sie immer aktiv nach der Anfertigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses fragen. Sollte dieses auch nach wiederholter Anfrage nicht ausgestellt werden, können Sie beim Arbeitsgericht Klage erheben.
Weitere hilfreiche Informationen zum richtigen Aufbau und Inhalt des Arbeitszeugnisses finden Sie in unserem Fachartikel zum Thema Arbeitszeugnis.