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Bewerbung mit Behinderung - Besonderheiten & Tipps

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Damit ist es auch auf den Bewerbungsprozess anwendbar. Dennoch sind sich viele Jobsuchende unsicher, wie sie gegenüber potenziellen Arbeitgebern mit ihrer Behinderung umgehen sollen.


Zu welchem Zeitpunkt ist es am günstigsten, die Behinderung zu erwähnen? Ist es vielleicht besser, diese zunächst gar nicht anzugeben? Und was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, aufgrund meiner Behinderung benachteiligt zu werden? Die Antworten auf alle diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Beitrag.

Amalie Schulte-Fischedick - Bewerbungsexpertin

Über die Autorin

Seit 2016 verstärke ich das Team von „Die Bewerbungsschreiber“ und habe seitdem über 1.500 Bewerbungen für verschiedene Positionen, Arbeitsbereiche und Branchen erstellt. Neben entsprechenden Kenntnissen zu diversen Berufen verfüge ich über tiefgreifendes Know-how rund um Bewerbungsunterlagen. Mir liegt es sehr am Herzen, Menschen zum neuen Traumjob zu verhelfen, indem ich professionelle Unterlagen verfasse oder mein Wissen im Rahmen von Beiträgen wie diesem teile.

Amalie Schulte-Fischedick - Bewerbungsexpertin

Auswirkungen einer Behinderung auf die Arbeitswelt

Behinderungen können unterschiedlicher Natur sein. Entscheidend für den Bewerbungsprozess ist das Vorliegen einer längerfristigen Beeinträchtigung, die nicht allein mit dem Alter zu erklären ist. In welchem Ausmaß sich eine Behinderung auf die Berufsausübung auswirkt, hängt von dem Beruf selbst sowie der Art der Behinderung ab. So stellt beispielsweise eine Gehörlosigkeit für einen Callcenter-Agenten eine weitaus stärkere Beeinträchtigung dar als für einen Webdesigner.


Die Auswirkungen einer Behinderung auf eine konkrete Anstellung sind auch rechtlich von Bedeutung: Wenn eine Behinderung zur Folge hat, dass „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen“ nicht erfüllt werden können, erlaubt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine unterschiedliche Behandlung von Bewerbern mit Behinderungen. Ein Beispiel sind die erhöhten körperlichen Anforderungen an Piloten, Rettungsschwimmer und vergleichbare Berufe.


Rechtlich gesehen werden alle Behinderungen nach dem Grad der Behinderung (GdB) eingestuft. Dieser wird in Zehnerschritten gemessen und liegt immer zwischen 20 und 100. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert. Welche Auswirkungen dies auf den Bewerbungsprozess haben kann, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.


Allerdings können auch Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 von der Agentur für Arbeit gewisse Rechte erhalten, die ansonsten nur für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten. Die Voraussetzungen für eine solche Gleichstellung sind dann gegeben, wenn diese für den Erhalt des aktuellen Arbeitsplatzes oder die Erlangung eines geeigneten neuen Arbeitsplatzes notwendig ist.

Die Begriffe „Behinderung“ und „schwerbehindert“ sind im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) § 2 definiert. Die darin enthaltenen Regelungen sollen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern.

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Job mit Schwerbehinderung  - Rechtliche Besonderheiten

Für Menschen mit Schwerbehinderung existieren eine Reihe rechtlicher Besonderheiten, welche direkt oder indirekt Einfluss auf den Bewerbungsprozess nehmen können:

  • Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung: Bereits ab einer Größe von 20 Mitarbeitern sind Unternehmen verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen an Menschen mit Behinderungen zu vergeben (sechs Prozent bei öffentlichen Unternehmen). Anderenfalls müssen sie eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen, welche zur Schaffung entsprechender Stellen verwendet wird.

  • Erhöhte Chancen im öffentlichen Dienst: Im öffentlichen Dienst werden schwerbehinderte Menschen gegenüber Bewerbern mit gleicher Qualifikation oft bevorzugt eingestellt. Zudem muss jeder schwerbehinderte (oder gleichgestellte) Bewerber, der die fachlichen Anforderungen an eine ausgeschriebene Position erfüllt, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerbung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beigelegt wird.
  • Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz behinderungsgerecht zu gestalten. Das schließt u.a. die Bereitstellung bestimmter technischer Arbeitshilfen (z.B. Hör- und Sehhilfen) mit ein. Dafür anfallende Kosten werden oft von den Integrationsämtern übernommen.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Die Kündigung einer schwerbehinderten oder gleichgestellten Person durch den Arbeitgeber ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Dieses prüft u.a., ob die Behinderung ein Grund für die geplante Kündigung ist.
  • Recht auf zusätzlichen bezahlten Urlaub: Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit z.B. nur drei Tage, verringert sich auch dieser Urlaubsanspruch dementsprechend auf drei Tage.
  • Beruflicher Wiedereinstieg: Wenn Sie eine Behinderung als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit erlangt haben, besteht ein Anspruch darauf, in Ihrer vorherigen oder einer vergleichbaren Position wieder angestellt zu werden. Sollten Sie Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund der Behinderung nicht mehr ausüben können, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber, sofern möglich, eine andere Stelle im Unternehmen anbieten.

Einige Arbeitgeber sehen Regelungen wie den besonderen Kündigungsschutz, das Recht auf bezahlten Urlaub und die Pflicht zur Bereitstellung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes aufgrund der zusätzlichen Kosten für das Unternehmen mit Besorgnis. Jedoch erhalten Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen einstellen, auch Vergünstigungen. Zudem fallen die oben genannten Ausgleichszahlungen weg.

Wie gebe ich meine Behinderung in der Bewerbung an?

Zunächst einmal unterscheidet sich Ihre Bewerbung in keinem Punkt von der eines Bewerbers ohne Einschränkung. Jede Bewerbung sollte in erster Linie Ihre Motivation, Erfahrungen und Fähigkeiten in den Vordergrund stellen. Zu einer vollständigen Bewerbung gehören folgende Bewerbungsunterlagen:

Bewerbung mit Behinderung - Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen

Reihenfolge: 1. Anschreiben, 2. Deckblatt (optional), 3. Lebenslauf, 4. Motivationsschreiben (optional), 5. Anlagen

Wenn Sie Ihre Behinderung im Bewerbungsschreiben thematisieren, gehen Sie nur kurz in 1-2 Sätzen auf diese ein.

Bewerbung mit Behinderung - Aufbau des Bewerbungsschreibens

Typischer Aufbau des Bewerbungsschreins einer Bewerbung

Dabei können Sie z. B. erwähnen, dass die Beeinträchtigung in Ihrem bisherigen Bildungs- / Berufsweg keine Rolle gespielt hat und sich die Behinderung nicht negativ auf Ihre Berufsmotivation auswirkt.


Wird die Behinderung in der Bewerbung angegeben, sollte sie niemals negativ beschrieben werden. Überlegen Sie stattdessen, welche möglichen Stärken Sie aus Ihrer Behinderung ableiten können.


Weisen Sie beispielsweise auf Ihr hohes Maß an Disziplin und Durchhaltevermögen hin, welches die Rehabilitation nach der Krankheit oder dem Unfall erleichtert hat.


Allgemein gelten die üblichen Standards für den Aufbau des Bewerbungsschreibens.


Den Hinweis auf die eigene Behinderung können Sie sowohl im Einleitungssatz als auch im Hauptteil oder Schlusssatz der Bewerbung platzieren.

Beispielformulierungen für die Einleitung Ihrer Bewerbung:

  • „Den Master in Informationstechnik habe ich als Jahrgangsbeste abgeschlossen und möchte nun voll im Berufsleben durchstarten. Meine bisherigen praktischen Erfahrungen während des Studiums haben gezeigt, dass meine Schwerhörigkeit mich nicht bei der Anwendung meiner umfassenden fachlichen Kenntnisse beeinträchtigt.“

  • „Ich muss gestehen, zunächst hatte ich Bedenken, die vermutlich auch jeder andere Rollstuhlfahrer hätte. Ein Gespräch mit Ihrem Gleichstellungsbeauftragten hat meine Zweifel allerdings aus dem Weg geräumt und mich in meinem Wunsch bestärkt, für Ihr Unternehmen tätig zu werden.“

Beispielformulierungen für den Hauptteil Ihrer Bewerbung:

  • „Mit der eingeschränkten Mobilität als Rollstuhlfahrer bin ich in meiner beruflichen Laufbahn stets gut zurechtgekommen. Die Herausforderungen meiner vorherigen Position als Teamleiter der Personalabteilung bei Unternehmen X konnte ich problemlos bewältigen.“

  • „Ich habe über ein Jahr lang als Informatiklehrer an einer Schule für Taubstumme gearbeitet, daher kann ich mich gut um die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung kümmern und darauf eingehen. Der Job als Programmierer für Apps für Taubstumme liegt mir daher sehr am Herzen.“

Beispielformulierungen für den Schlussteil Ihrer Bewerbung:

  • „Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Ich bitte Sie jedoch, mich per Mail zu kontaktieren, da ich seit einer Krankheit taub bin. Einem Vorstellungsgespräch steht allerdings nichts im Wege, da ich gelernt habe, von den Lippen zu lesen.“

  • „Der Vollständigkeit halber möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass bei mir ein GdB von 60 % vorliegt, dieser sich aber in keiner Weise negativ auf meine Arbeitsfähigkeit oder -leistung auswirkt.“

Im Lebenslauf sollten Sie die Behinderung nur angeben, wenn sie Auswirkungen auf Ihren bisherigen Werdegang hatte. Dies kann bei einer abgebrochenen Ausbildung oder einer längeren beruflichen Auszeit der Fall sein. Auch eine Genesungsphase kann Bestandteil Ihres Lebenslaufs sein. Idealerweise haben Sie sich währenddessen fachlich weitergebildet und können entsprechende Zertifikate oder Urkunden vorweisen. Achten Sie darauf, dass alle größeren Lücken in Ihrem Berufs- bzw. Bildungsweg erklärt werden.

Bewerbung mit Behinderung & Dos & Don'ts

Ihnen fällt es schwer, Ihre Qualifikationen herauszustellen sowie in der Bewerbung geschickt auf Ihre Behinderung hinzuweisen?


Unsere Bewerbungsexperten erstellen Ihnen professionelle Bewerbungsunterlagen, die Ihre Chancen auf die Einladung zum Vorstellungsgespräch nachweislich erhöhen!

3 Tipps für einen erfolgreichen Bewerbungsprozess

Um die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Bewerbungsprozesses zu erhöhen, sollten Sie folgende Tipps befolgen:

Lassen Sie sich im Vorfeld der Bewerbung beraten

Setzen Sie sich bei Fragen oder Problemen am besten so früh wie möglich mit entsprechenden Anlaufstellen in Verbindung:

  • Allgemeine Informationen für die Jobsuche stellen Ihnen Integrationsämter und die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Diese bietet sowohl Informationen als auch persönliche Beratungsgespräche und Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung in verschiedenen beruflichen Situationen an. Zudem kann über die Jobbörse nach Stellenangeboten gesucht werden, die speziell für Bewerber mit Schwerbehinderung ausgeschrieben werden.

  • Sozialverbände bieten ebenfalls Unterstützung für Menschen mit Behinderungen an. Beispielsweise können Sie über die Beratungsstellen-Suche des Sozialverband VdK Deutschland passende Rechtsberatungsstellen in Ihrem Bundesland finden.
  • Vor der Bewerbung können Sie sich an den Gleichstellungsbeauftragten des Wunschunternehmens wenden und erfragen, wie und ob Ihre Beeinträchtigung mit der Arbeit zusammenpasst.
  • Wenn Sie eine diskriminierende Erfahrung gemacht haben, hilft Ihnen das Beratungsangebot der Antidiskriminierungsstelle mit einer rechtlichen Einschätzung. Zudem bietet die Webseite aktuelle Informationen und Forschungsergebnisse zum Thema Behinderung.

Finden Sie das passende Stellenangebot

Bereits die Recherche des richtigen Unternehmens kann Ihre Chance auf eine erfolgreiche Bewerbung deutlich erhöhen. Vor allem Großunternehmen bieten mittlerweile schon vorab viele Informationen an, wie sich Ihr Arbeitsalltag mit einer seelischen oder körperlichen Einschränkung in der Firma gestalten würde.


Größere Firmen haben oft eher die Mittel, eine behindertengerechte Infrastruktur bereitzustellen. Zudem muss bei Beschäftigung von mindestens fünf schwerbehinderten Mitarbeitern eine Schwerbehindertenvertretung gebildet werden. Diese hat das Recht am Bewerbungsprozess beteiligt zu werden, einschließlich der Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch.

Eine Übersicht über verschiedene Jobbörsen und ihre Vorteile bei der Stellensuche finden Sie in unserem Jobbörsen-Vergleich.

Gehen Sie offen mit Ihrer Situation um

Nicht selten kann es vorkommen, dass ein Personaler selbst noch keine Erfahrungen im Umgang mit Bewerbern mit Behinderung gemacht hat. Daher sollten Sie nach Möglichkeit aufgeschlossen und positiv auftreten und so schon früh signalisieren, dass kein Grund zur Unsicherheit auf Seiten des Unternehmens besteht. Sie können helfen, Verständnis zu schaffen und eventuelle Vorurteile abzubauen. Sie kennen sich immerhin am besten auf dem Gebiet aus und können Wissenslücken schließen oder Fehlinformationen bereinigen.


In manchen Fällen hilft es, ein ärztliches Gutachten oder auch Ihren Behindertenausweis zum Vorstellungsgespräch mitzunehmen. Beides kann dem Personaler dabei helfen, das Ausmaß und die Auswirkungen Ihrer Behinderung auf die Berufstätigkeit zu verstehen, wenn sich diesbezüglich Fragen ergeben sollten.

Laura Brändle - Bewerbungsexpertin

Viele Faktoren sprechen dafür, im Bewerbungsprozess transparent und ehrlich mit Ihrer Behinderung umzugehen. Mit einer positiven Einstellung können Sie dazu beitragen, etwaige Vorurteile schon früh aus dem Weg zu räumen. Bleiben Sie stets selbstbewusst und stellen Sie Ihre Stärken in den Vordergrund.

Laura Brändle - Bewerbungsexpertin

Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung mit Behinderung

Sollte ich meine Behinderung in der Bewerbung überhaupt angeben?

Wenn die Behinderung keine Einschränkungen für die konkrete Stelle mit sich bringt, müssen Sie diese in Ihrer Bewerbung auch nicht erwähnen. Dennoch können Sie dies nach eigenem Ermessen tun, wenn Sie die Information für relevant halten. Je nach Art der Behinderung kann es z.B. empfehlenswert sein, diese zu nennen, damit barrierefreie Räumlichkeiten bereitgestellt werden können. Zudem kann sich der Personaler so besser auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten.


Auch ein genauer Blick in die Stellenausschreibung kann bei der Entscheidung über die Offenlegung der eigenen Behinderung hilfreich sein. Ist dort ein Absatz zu Bewerbern mit Behinderung zu finden, empfiehlt sich eine Erwähnung.


Wenn Sie in der Bewerbung nicht auf Ihre Behinderung eingehen, hat dies den Vorteil, dass eine unvoreingenommene Beurteilung Ihrer Unterlagen garantiert ist. Daher warten manche Bewerber bis zum persönlichen Gespräch. Aufgrund oben genannter Gründe spricht jedoch einiges dafür, offensichtliche Behinderungen bereits im Vorfeld zu kommunizieren.


Das Verschweigen einer berufsrelevanten Behinderung im Bewerbungsprozess kann jedoch zu einer späteren Kündigung führen, da Sie verpflichtet sind, den Arbeitgeber darüber zu informieren. In vielen Fällen entscheidet sich das Bundesgericht gegen die Klage von Schwerbehinderten, die ihre Behinderung vorsätzlich verschwiegen haben.

Wie spreche ich meine Behinderung im Vorstellungsgespräch an?
Hier gelten ähnliche Regeln wie im Bewerbungsschreiben. Wenn Ihre Behinderung nicht offensichtlich ist, können Sie diese erst etwas später im Gespräch erwähnen, zum Beispiel wenn der Personaler Ihnen die Gelegenheit gibt, eigene Fragen zu stellen. Dadurch stellen Sie sicher, dass auch im Bewerbungsgespräch Ihre Fähigkeiten im Vordergrund stehen und sie genug Zeit haben, Ihr unvoreingenommenes Gegenüber von diesen zu überzeugen.


Weisen Sie beispielsweise den Interviewpartner auf Ihre Epilepsie hin und erkundigen Sie sich nach den Sicherheitsvorkehrungen im Unternehmen, damit das Risiko eines gefährlichen Arbeitsunfalls ausgeschlossen werden kann.


Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, bereits während des Hauptteils des Gesprächs auf Ihre Behinderung Bezug zu nehmen, wenn Sie diese positiv verknüpfen können. Vielleicht sind Sie zum Beispiel gerade wegen Ihrer Einschränkung an schwierigen Situationen gewachsen oder es gewohnt, ungewöhnliche Denkansätze zu verfolgen, um Ihre Herausforderungen im Alltag zu meistern.

Ist die Frage nach einer Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch zulässig?
Genau wie bei Schwangerschaften und Religionszugehörigkeit ist auch die Frage nach Behinderungen im Bewerbungsgespräch unzulässig und stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers dar. Ausnahmen bestehen, wenn die Behinderung eine Beeinträchtigung der Berufsausübung zur Folge hat. In diesem Fall hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, über Ihre Behinderung informiert zu werden.


Wenn Sie im Bewerbungsgespräch mit einer unzulässigen Frage konfrontiert werden, ist es Ihnen überlassen, ehrlich zu antworten, die Antwort zu verweigern oder das Gespräch gegebenenfalls abzubrechen, sofern sie sich diskriminiert fühlen. Beachten Sie, dass sich der Hinweis auf die Unzulässigkeit der Fragestellung, wenngleich legitim, negativ auf die Gesprächsatmosphäre auswirken kann.

Werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt?
Immer häufiger lässt sich in Stellenanzeigen die Formulierung finden, dass Bewerbungen von Menschen mit Behinderung ausdrücklich erwünscht sind oder bei gleicher Eignung bevorzugt bzw. besonders berücksichtigt werden. Einen pauschalen Anspruch auf eine Anstellung besitzen Schwerbehinderte zwar nicht, aber tatsächlich ist es so, dass Schwerbehinderte bei gleichwertigen Qualifikationen in vielen Fällen bevorzugt eingestellt werden.


Handelt es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, so ist der Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet. Sechs Prozent der Stellen müssen an Menschen mit Behinderung vergeben werden und alle schwerbehinderten Bewerber müssen bei Erfüllung der fachlichen Anforderungen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Vor allem bei öffentlichen Arbeitgebern ist es daher sinnvoll, diese über Ihre Behinderung im Anschreiben zu informieren und den Bewerbungsunterlagen eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises hinzuzufügen.

Auf welche Stellen kann ich mich mit einer Behinderung bewerben?
Alle Stellen, denen Sie uneingeschränkt nachgehen können und für die Sie qualifiziert sind. Hindert Ihr Handicap Sie daran, körperlich anstrengenden Berufen nachzugehen, können Sie sich versetzen lassen und weniger strapaziöse Tätigkeiten ausüben. Natürlich ergeben sich bei Behinderungen unterschiedliche Einschränkungen bei berufsspezifischen Anforderungen.


Sie müssen sich klar machen, was machbar und realistisch ist. Ein Bauleiter im Rollstuhl auf einer Baustelle oder ein Epileptiker als Lichttechniker auf Veranstaltungen – diese Beispiele zeigen, dass Arbeitsplatz und Tätigkeit an die eigenen körperlichen und geistigen Voraussetzungen angepasst werden müssen. Umschulungen und Weiterbildungen können Ihre Chancen vergrößern, falls Sie durch einen Unfall berufsunfähig geworden sind.

Welche Vorteile hat ein Arbeitgeber, wenn er Menschen mit Behinderung einstellt?

Arbeitgeber profitieren auf vielfältige Weise von der Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderung. Wenn Sie Ihre Behinderung im Vorstellungsgespräch thematisieren, kann es hilfreich sein, diese Vorteile im Hinterkopf zu haben und gegebenenfalls auf sie hinzuweisen. Arbeitnehmer mit Behinderung zeichnen sich oft durch eine hohe Motivation aus, da sie zeigen möchten, dass das Unternehmen von ihnen genauso profitiert wie von den nicht beeinträchtigten Kollegen.


Die Integration von Menschen mit Behinderung fördert auch die Kreativität innerhalb des Unternehmens: Gehandicapte Menschen sind aufgrund ihrer Einschränkungen im Alltag des Öfteren mit Herausforderungen konfrontiert, deren Lösungen ungewöhnliche und kreative Denkansätze erfordern.


Arbeitgeber können außerdem mit finanziellen Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung behinderter Mitarbeiter rechnen. Dazu zählen beispielsweise Zuschüsse für die Eingliederung oder die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Kostenübernahmen von Um- und Weiterbildungen. Darüber hinaus demonstriert die Anstellung von Menschen mit Behinderung, dass die Firma sich für sozialpolitische Themen wie Chancengleichheit und Antidiskriminierung engagiert, die auch in der Arbeitswelt eine zunehmend wichtigere Rolle spielen.

Ich habe eine Absage erhalten und empfinde diese als ungerechtfertigt. Was kann ich tun?

Absagen gehören zum Bewerbungsprozess leider dazu. Lassen Sie sich davon daher zunächst nicht unterkriegen und versuchen Sie daraus zu lernen. Sollten Sie den Eindruck einer ungerechtfertigten Absage haben, existieren mehrere Handlungsmöglichkeiten. Bevor Sie eine Klage erwägen, sollten Sie die Personalabteilung oder, falls vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens kontaktieren und die Gründe für die Absage in Erfahrung bringen.


Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Menschen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind u.a. im Hinblick auf rechtliche Schritte. Dies schließt auch die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Bewerbungsprozess mit ein.