Bewerber*innen mit schlecht formulierten Arbeitszeugnissen haben oftmals geringe Chancen, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, obwohl ihre Leistungen und Qualifikationen nicht zwangsläufig schlechter waren bzw. sind als die von Bewerber*innen, welche professionell angefertigte Zeugnisse vorlegen können.
Arbeitgeber sind gesetzlich zur Erstellung eines für Arbeitnehmer*innen wohlwollend formulierten Arbeitszeugnisses verpflichtet. Um die Formulierungen im Arbeitszeugnis richtig umzusetzen, ohne dass ein falsches Bild über die ausscheidende Person vermittelt wird, ist oftmals ein hoher Zeitaufwand nötig, der im stressigen Arbeitsalltag von Vorgesetzten nur schwierig aufzubringen ist.
In den meisten Fällen werden Arbeitszeugnisse daher von einer anderen Person im Unternehmen verfasst, die oftmals über keine Expertise auf diesem Gebiet verfügt und Ihre persönlichen Leistungen unter Umständen gar nicht richtig beurteilen kann.
Wir besitzen die Erfahrung und das nötige Fachwissen: Unser professionelles Team hat mittlerweile nicht nur unzählige Bewerbungen erstellt, sondern ebenso unzählige Arbeitszeugnisse gelesen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die meisten Arbeitszeugnisse als qualitativ unterdurchschnittlich zu bewerten sind. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses an.