Das einfache Arbeitszeugnis ist für viele Arbeitnehmer*innen ein wichtiges Dokument auf dem Weg zu einer neuen Stelle. Es bestätigt die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Art der Tätigkeit. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und welche Informationen sollte es enthalten? In diesem Artikel beleuchten wir die Details und geben Tipps für ein aussagekräftiges Zeugnis.
Einfaches Arbeitszeugnis
Über den Autor
Während meines Wirtschaftsstudiums entdeckte ich meine Passion für Bewerbungen und gründete 2011 die webschmiede GmbH. Als deren Geschäftsführer und Gründer von „Die Bewerbungsschreiber“ habe ich mich als Marketing- und Bewerbungsexperte etabliert und teile dieses Wissen gerne in Vorträgen, Interviews und Beiträgen wie diesem hier. Profitieren auch Sie von meiner langjährigen Erfahrung!
Stefan Gerth - Geschäftsführer
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein einfaches Arbeitszeugnis?
- Aufbau und Inhalt eines einfachen Arbeitszeugnisses
- Schlusssatz - Spielraum für Noten im einfachen Arbeitszeugnis
- Vorlage für ein einfaches Arbeitszeugnis - Gratis Muster
- Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis - Unterschiede
- Rechtliche Grundlagen für das einfache Arbeitszeugnis
- Weitere Zeugnisarten und ihre Besonderheiten
- Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema
Was ist ein einfaches Arbeitszeugnis?
Arbeitszeugnisse haben eine zentrale Bedeutung im beruflichen Leben von Mitarbeiter*innen und Angestellten. Sie sind weit mehr als nur formelle Dokumente am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses.
Sie fungieren als wichtige Referenzpunkte, die Einblicke in die berufliche Qualifikation, Leistungsfähigkeit und das Verhalten der Arbeitnehmer*innen bieten.
Dabei spielen Sie eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der beruflichen Zukunft und der Bewertung von Bewerbungen für neue berufliche Herausforderungen.
Ein einfaches Arbeitszeugnis beschränkt sich dabei auf die Beschreibung der Dauer und Art der Beschäftigung, ohne eine Bewertung des Verhaltens und der Arbeitsweise der Arbeitnehmer*innen zu inkludieren.
Aufbau und Inhalt eines einfachen Arbeitszeugnisses
Das einfache Arbeitszeugnis ist in vielen Ländern, insbesondere im deutschsprachigen Raum, eine standardisierte Form der Beurteilung der Arbeitnehmer*innen durch den Arbeitgeber.
Folgende Inhalte müssen im einfachen Arbeitszeugnis enthalten sein:
-
Überschrift „Arbeitszeugnis“ oder „Einfaches Arbeitszeugnis“
- Der vollständige Name des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin
- Das Geburtsdatum des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin
- Die Anschrift des Unternehmens
- Eine kurze Beschreibung des Unternehmens
- Die Dauer der Beschäftigung
- Die Position im Unternehmen (Berufsbezeichnung)
- Die ausgeübten Aufgaben im Unternehmen inklusive Tätigkeitsbeschreibungen (ohne Leistungsbeurteilung oder Verhaltensbewertung)
- Optional: Schlusssatz, welcher eine Dankesformel für die geleistete Arbeit und / oder Zukunftswünsche beinhaltet
- Grußformel, Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers oder einer vertretenden Person
Sowohl das einfache als auch das qualifizierte Arbeitszeugnis sollten für gewöhnlich auf Firmenpapier ausgestellt werden, um ihre Authentizität und Gültigkeit sicherzustellen.
Schlusssatz - Spielraum für Noten im einfachen Arbeitszeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich eine Auflistung der Leistungen der Arbeitnehmer*innen und keine Bewertung dieser. Eine Ausnahme bildet der Schlusssatz des einfachen Arbeitszeugnisses. Personaler*innen nutzen diesen Teil des Zeugnisses optional, um eine versteckte Bewertung abzugeben. Die Abschlussformel beinhaltet Angaben bezüglich des Dankes für die Zusammenarbeit, des Bedauerns über das Ausscheiden sowie zu Wünschen für die Zukunft.
Die gewählte Formulierung gibt Aufschluss darüber, wie zufrieden der Arbeitgeber mit den Leistungen war. Wenn beispielsweise der Zusatz „weiterhin viel Erfolg“ fehlt, bedeutet das, dass während der Anstellung kein oder wenig Erfolg vorhanden war. Wird nicht für die gute Zusammenarbeit gedankt, legt das nahe, dass die Zusammenarbeit eventuell nur mäßig war.
Beispiele für die verschiedenen Noten im Schlusssatz:
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Sehr gut: „Herr Beispiel verlässt das Unternehmen zum TT.MM.JJJJ auf eigenen Wunsch. Wir bedauern diese Entscheidung außerordentlich und bedanken uns für die stets hervorragende Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“
- Gut: „Wir danken für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft beruflich und persönlich weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
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Befriedigend: „Wir danken für die gute Zusammenarbeit und wünschen für die zukünftigen Aufgaben alles Gute.“
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Ausreichend: „Für seine Tätigkeit danken wir und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“
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Mangelhaft: „Für die Zukunft wünschen wir alles Gute.“
Arbeitnehmer*innen haben laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2012 keinen rechtlichen Anspruch auf die Gestaltung der Schlussformel. Sie können lediglich ein einfaches Arbeitszeugnis ohne Schlussformel fordern.
Vorlage für ein einfaches Arbeitszeugnis - Gratis Muster
Unsere Expert*innen haben Ihnen ein Muster für ein einfaches Arbeitszeugnis erstellt. Dieses können Sie als Grundlage nehmen, um ein individuelles Arbeitszeugnis zu erstellen. Die Vorlage wird Ihnen im Microsoft Word Format (.docx) zur Verfügung gestellt, sodass Sie diese nach Belieben anpassen können. Besteht die Möglichkeit, sollte jedoch unbedingt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellt werden, da dies im Bewerbungsprozess einen bedeutend größeren Mehrwert bietet.
Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung eines professionellen und qualifizierten Arbeitszeugnisses? Unsere Arbeitszeugnis-Expert*innen helfen Ihnen und erstellen Ihren unterschriftsreifen Entwurf ganz nach Ihren Vorstellungen! Mithilfe unseres unkomplizierten Fragebogens können Sie ohne großen Aufwand Ihre Wunschnoten für die verschiedenen Teilbereiche festlegen. Jetzt anfragen!
Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis - Unterschiede
Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich in der Regel auf objektive Fakten wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Position im Unternehmen und die von ausgeführten Tätigkeiten.
Hierbei findet keine Bewertung der Arbeitsleistung oder des Sozialverhaltens statt.
Oft wird ein solches Zeugnis ausgestellt, wenn nicht explizit um ein qualifiziertes Zeugnis gebeten wurde oder die Beschäftigung nur von kurzer Dauer war.
Für Bewerbungen eignet es sich allerdings nur bedingt, da es potenziellen neuen Arbeitgebern keine Einblicke in die Qualitäten oder Fähigkeiten der Arbeitnehmer*innen bietet.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen geht über die im einfachen Zeugnis enthaltenen Informationen hinaus.
Es gibt nicht nur Auskunft über die Position und die Tätigkeiten der Arbeitnehmer*innen, sondern enthält zudem eine Bewertung ihrer Fachkompetenz, Arbeitsweise, Leistungsbereitschaft und des Sozialverhaltens. Diese Bewertungen können sowohl direkt formuliert werden als auch indirekt durch spezielle „Zeugnissprache“.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat den Vorteil, dass es einem potenziellen neuen Arbeitgeber ein detaillierteres Bild von den Fähigkeiten und der Eignung der Bewerber*innen für eine bestimmte Position vermittelt. Für Bewerber*innen, die sich um eine neue Stelle bemühen, ist das qualifizierte Arbeitszeugnis daher in der Regel von größerem Wert. Wer jedoch eine neutrale Bescheinigung ohne Bewertung bevorzugt, sollte sich für ein einfaches Arbeitszeugnis entscheiden.
Rechtliche Grundlagen für das einfache Arbeitszeugnis
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, sei es durch Kündigung von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer*innenseite, haben Arbeitnehmer*innen grundsätzlich ein Recht auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Dieses Recht besteht unabhängig von der Art (Vollzeit-, Zeitzeitbeschäftigung, Minijob, etc) und Dauer des Arbeitsverhältnisses, ob es sich nun um eine kurzfristige Anstellung oder eine langjährige Beschäftigung handelt.
Allerdings müssen Arbeitnehmer*innen dieses Zeugnis aktiv anfordern; es wird nicht automatisch ausgestellt. Es ist ratsam, dass Arbeitnehmer*innen ihr Zeugnis direkt mit der schriftlichen Kündigung anfordern, um Verzögerungen oder Vergessenheit zu vermeiden.
Die arbeitsrechtliche Grundlage für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses findet sich in § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer*innen auf Wunsch ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Wünschen die Arbeitnehmer*innen darüber hinaus eine Bewertung ihrer Leistungen und ihres Verhaltens, müssen sie dies ausdrücklich verlangen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verfassen.
Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein und darf für Arbeitnehmer*innen keinen Nachteil darstellen. Wenn Arbeitnehmer*innen der Meinung sind, dass ein Zeugnis unrichtig oder unvollständig ist, können sie Schritte einleiten, um Korrekturen oder Ergänzungen vorzunehmen.
Der Wunsch nach Korrektur oder Ergänzung des Zeugnisses sollte schriftlich beim Arbeitgeber oder den Personalverantwortlichen eingereicht werden. In diesem Antrag sollte klar angegeben werden, welche spezifischen Änderungen vorgenommen werden sollen und warum. Der Arbeitgeber hat dann das Recht, auf den Antrag zu reagieren.
In vielen Fällen werden beide Parteien versuchen, eine Einigung zu erzielen, um Änderungen am Zeugnis zu vereinbaren. Wenn keine Einigung erzielt wird, können Arbeitnehmer*innen rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Dies kann die Einschaltung eines Fachanwalts oder einer Fachanwältin und eine gerichtliche Auseinandersetzung sein.
Hinsichtlich der Fristen für die Anforderung oder Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Teilweise ist eine sogenannte Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag verankert, welche eine Frist für die Beantragung des Zeugnisses festlegt. Gibt es diese Klausel nicht, kann ein Arbeitszeugnis auch noch Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingefordert werden. Dennoch empfiehlt es sich aus praktischen Gründen, das Zeugnis zeitnah zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufordern.
Stefan Gerth - Geschäftsführer
Weitere Zeugnisarten und ihre Besonderheiten
Neben dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis existieren einige weitere Formen des Arbeitszeugnisses, darunter Zwischenzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Praktikumszeugnisse und Dienstzeugnisse.
Es bestehen einige Unterschiede zwischen den einzelnen Zeugnissen:
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Zwischenzeugnis: Wird während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt und bestätigt die bisherigen beruflichen Erfolge und Fähigkeiten der Mitarbeiter*innen. Es kann nützlich sein, um die Eignung für eine neue Position nachzuweisen, während Sie sich noch in einem Anstellungsverhältnis befinden.
- Ausbildungszeugnis und Praktikumszeugnis: Werden speziell für Auszubildende oder Praktikant*innen ausgestellt, um deren berufliche Qualifikationen und erworbenen Fähigkeiten zu dokumentieren. Ausbildungs- bzw. Praktikumszeugnisse beinhalten in der Regel Informationen über die Art der Ausbildung / des Praktikums, über die Dauer und die erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten.
- Dienstzeugnis: Das Dienstzeugnis wird häufig in öffentlichen Dienstverhältnissen und im Beamtenwesen verwendet. Es enthält Informationen über die Dienstzeit, Position und das Dienstverhalten. Das Dienstzeugnis unterscheidet sich in der Formulierung und Struktur von Arbeitszeugnissen im privaten Sektor, da der öffentliche Dienst oft strengeren gesetzlichen und bürokratischen Vorgaben unterliegt als der private Sektor.
Aufgepasst! In Österreich wird das in Deutschland als Arbeitszeugnis bekannte Dokument häufig als Dienstzeugnis bezeichnet. Sollten Sie sich in Österreich bewerben, hängen Sie der Bewerbung wie gewohnt Ihre Arbeitszeugnisse als Anlagen bei.
Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema
Sollte der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
Da das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein muss, darf der Kündigungsgrund nur im Zeugnis auftauchen, wenn der*die Arbeitnehmer*in damit einverstanden ist. Dementsprechend steht der konkrete Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung nie im Arbeitszeugnis.