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Bewerbungskosten absetzen - Das können Sie aus 2023 zurückholen

Bewerbungskosten können Sie – unabhängig vom Erfolg der Bewerbung – von der Steuer absetzen. Damit gemeint sind alle Kosten, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses anfallen. Dazu können Sie entweder alle einzelnen Belege abrechnen oder Bewerbungskosten pauschal absetzen.  

Jan Werk - SEO-Manager

Über den Autor

Seit 2018 bin ich SEO-Manager bei den Bewerbungsschreibern und immer auf der Suche nach den neuesten Bewerbungstrends. Basierend auf meiner Recherche und im direkten Austausch mit unseren Bewerbungsexpert*innen erstelle, lektoriere und optimiere ich Beiträge wie diesen hier. Darüber hinaus stelle ich sicher, dass all unsere Webseiteninhalte optimal für Sie dargestellt werden und nutzbar sind.

Jan Werk - SEO-Manager

Welche Bewerbungskosten kann ich steuerlich absetzen?

Bewerbungskosten fallen unter die Kategorie der Werbungskosten. Dabei handelt es sich laut §9 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) um Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dazu zählen neben den Kosten für die Materialien und Erstellung von Bewerbungsunterlagen auch weiterführende Kosten, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses anfallen können. Den folgenden Abschnitten können Sie detailliert entnehmen, welche Auslagen sich von der Steuer absetzen lassen. 

Büromaterialien

Unter Büromaterialien können Sie Materialien verstehen, die Sie zum Erstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigen.


Folgende Materialien können Sie von der Steuer absetzen:

  • Bewerbungsmappen und Präsentationsmappen

  • Bewerbungsdesigns

  • Schreib- und Klebematerial

  • Briefumschläge, Briefpapier und Briefmarken (Porto)

  • Papier- und Kopierkosten

  • Drucker und Druckerpatronen

  • Klarsichtfolien und Klarsichthüllen

  • Computer / Laptops

Bei Druckern, Computern und anderen Elektrogeräten, die auch für den privaten Gebrauch verwendet werden können, müssen Sie nachweisen, dass Sie diese aufgrund des Bewerbungsprozesses anschaffen mussten. Ansonsten können Sie diese Mittel meist nur anteilig zu durchschnittlich 50% steuerlich geltend machen.

Reisekosten

Wenn Sie sich bei einem Unternehmen bewerben, zu dem Sie einen weiten Anfahrtsweg haben, können Sie die Reisekosten von der Steuer absetzen.


Zu den Reisekosten zählen folgende Ausgaben:

  • Fahrtkosten

  • Parkgebühren
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Fahrkarten
  • Stadtpläne
  • Umzugskosten
  • Taxikosten

Recherchemittel und Print

Um eine professionelle Bewerbung einreichen zu können und sich optimal auf den Stellenmarkt vorzubereiten, benötigen Sie entsprechendes Recherchematerial und Zugang zu Infomaterial.


Folgende Recherchemittel können Sie steuerlich absetzen:

  • Fachzeitschriften

  • Fachbücher

  • Job-Magazine

  • Bewerbungsratgeber

  • Internet- und Telefonkosten
  • Zeitungen und Zeitschriften zur Stellensuche

Bewerbungsservice

Auch für Bewerbung haben sich Services entwickelt, die Ihnen Ihren Bewerbungsprozess und die Jobsuche erleichtern. Die Kosten für solche Services können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.


Dienstleistungen, die Sie steuerlich absetzen können:

Stress bei der Bewerbung? Wir helfen Ihnen!

Entgehen Sie einem stressigen Bewerbungsprozess und nutzen Sie unseren professionellen Bewerbungsservice zur Erstellung von individuellen Bewerbungsunterlagen. Dieser ist ebenfalls von der Steuer absetzbar. Bewahren Sie einfach die von uns erstellte Rechnung als Beleg auf und fügen Sie ihn der Steuererklärung bei.

Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben

Ihre anfallenden Bewerbungskosten geben Sie als Teil der Werbungskosten auf Seite 2 der Anlage N der Steuererklärung an. Nutzen Sie ELSTER zur Erstellung Ihrer Steuererklärung, finden Sie das Formular unter dem Reiter „weitere Vordrucke“. Um es zu bearbeiten, klicken Sie auf das Feld „Anlage N“ und dann „Anlage zu meiner Steuererklärung hinzufügen“. Auch bei anderen Steuerprogrammen sollte es möglich sein, Anlage N hinzuzufügen. Alternativ können Sie die Anlage N für die Steuererklärung 2023 zum Beispiel direkt hier herunterladen. 

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn Sie die nachfolgenden Schritte befolgen und Ihre Steuererklärung entsprechend vorbereiten, sollten Sie Ihre Bewerbungskosten erfolgreich von der Steuer absetzen können.


Die einzelnen Schritte dabei sind:

  • Belege für angefallene Bewerbungskosten sammeln und auflisten. 

  • Gegebenenfalls Belege digitalisieren, um sie für Überprüfungen durch das Finanzamt dauerhaft zur Verfügung zu haben.

  • Pauschalen für Bewerbungskosten berechnen, für die Sie keine Belege besitzen.

  • Alle angefallenen Bewerbungskosten in Anlage N auf Seite 3 in den Zeilen 65 und 66 auflisten und gegebenenfalls Belege als Nachweis anhängen.

  • Bei vielen verschiedenen Bewerbungskosten können Sie diese in einer separaten Liste sammeln und diese im Anhang beifügen. Fügen Sie dann unter „Weitere Bewerbungskosten“ den Vermerk „Siehe Anlage“ hinzu.

  • In das Feld 380 (Zeile 67) tragen Sie die Gesamtsumme der weiteren Werbungskosten ein.

Ben Dehn - Karriereexperte

Damit Sie Ihre Werbungskosten erfolgreich steuerlich absetzen können, müssen Ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen. Sollten Sie nicht zum Einreichen einer Steuererklärung verpflichtet sein, haben Sie hierfür vier Jahre Zeit. Sind Sie hingegen verpflichtet, gilt eine Frist bis Ende Juli des Folgejahres. Beauftragen Sie hingegen eine*n Steuerberater*in, wird Ihnen eine Verlängerung der Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres gewährt.

Ben Dehn - Karriereexperte

Kann ich Bewerbungskosten ohne Nachweise absetzen?

Grundsätzlich raten wir Ihnen dazu, dafür zu sorgen, dass es Ihnen möglich ist, die Kosten Ihres Bewerbungsprozesses lückenlos nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, haben Sie dennoch die Möglichkeit, Ihre Bewerbungskosten ohne Nachweis steuerlich abzusetzen.


Es gibt im Finanzamt eine interne Grenze, die sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze werden meist keine Nachweise eingefordert. Diese Grenze ist jedoch nur eine intern bestehende Grenze und steht auf keiner rechtlichen Grundlage. Verlassen sollten Sie sich auf diese Regelung also nicht. Sie dient vornehmlich dazu, den Aufwand für Finanzbeamt*innen und Bewerber*innen zu verringern und Prozesse zu vereinfachen. 


Sollten also Belege abhandengekommen oder nicht verfügbar sein, bietet das Finanzamt sogenannte Pauschalbeträge.

Wie viele Bewerbungskosten kann ich pauschal absetzen?

Bei den Pauschalbeträgen ist zu beachten, dass keine Garantie besteht, dass die Kosten anerkannt werden. Das liegt ganz bei dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in. Pauschalen bieten Ihnen die Möglichkeit, Bewerbungskosten bzw. Werbungskosten auch ohne Nachweise steuerlich geltend zu machen. Das Finanzamt akzeptiert eine maximale Werbungskostenpauschale von bis zu 1200 Euro. Sind die angegebenen Kosten höher als 1200 Euro, müssen Sie alle Bewerbungskosten durch Belege nachweisen.


Dabei können Sie sich an folgenden Pauschalen orientieren:

  • Pauschale für erstellte Bewerbungen: Die Pauschale für eine einzelne Bewerbung mit Bewerbungsmappe liegt bei 8,50 Euro. Der Pauschalwert für eine Bewerbung ohne Mappe, bspw. eine Online-Bewerbung, Initiativbewerbung oder Kurzbewerbung liegt unter anderem wegen der Druck- und Portoersparnisse bei 2,50 Euro. Abhängig vom zuständigen Finanzamt werden gegen Vorlage eines Nachweises über die Einladung zum Vorstellungsgespräch oder einer Absage auch pauschal 10 bis 15 Euro genehmigt. Bei diesen Pauschalwerten orientieren sich die Finanzämter am Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.07.2004 (Az. 7 K 932/03).

  • Fahrtkostenpauschale: Unter Fahrtkosten sind nicht nur Spritkosten, sondern auch Zug- und Bustickets, aber auch Parkgebühren zu verstehen. Ihre Fahrtkosten für die Fahrt zum Bewerbungsgespräch oder Probearbeiten werden pauschal mit einem Betrag von 0,30 Euro pro Kilometer für Hin- und Rückweg angesetzt. Alternativ können die ermittelten tatsächlichen Kosten abgerechnet werden. 

  • Verpflegungspauschale: Sind Sie wegen eines Termins in diesem Fall speziell für ein Vorstellungsgespräch oder Probearbeiten länger als acht Stunden unterwegs, können Sie diesen Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen. Die Pauschale beträgt bei acht bis 24 Stunden 14 Euro, bei über 24 Stunden erhöht sich der Betrag auf 28 Euro.

Sie können auch Rechner im Internet verwenden, um im Vorhinein abzuschätzen, wie viel Sie möglicherweise durch das Absetzen Ihre Werbungskosten sparen können.

Alternativen zur Steuererklärung

Sie haben neben der Steuererklärung zwei weitere Möglichkeiten, Ihr Geld für die im Bewerbungsprozess angefallenen Kosten zurückerstattet zu bekommen: den Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit. Wichtig hierbei ist, dass die Kosten, die Sie von einer dieser Anlaufstellen bereits erstattet bekommen haben, nicht unter den Werbungskosten in der Steuererklärung auflisten dürfen. 

Übernahme der Bewerbungskosten durch Arbeitgeber

Grundsätzlich müssen die Kosten, die für Bewerber*innen anfallen, um an einem Vorstellungsgespräch teilzunehmen, vom Arbeitgeber übernommen werden. Dazu zählen Kosten für die Anfahrt und die Übernachtung. Ob Sie im Vorstellungsgespräch überzeugen konnten oder abgelehnt werden, spielt für die Kostenrückerstattung keine Rolle. Das Unternehmen darf die Zahlung verweigern, wenn es entweder bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen hat, dass keine Erstattung der Aufwendungen vorgenommen wird oder wenn Sie sich ohne vorherige Ankündigung bei diesem vorgestellt haben. Sie sollten sich die Auskunft über die Kostenübernahme schriftlich in einem Brief oder einer E-Mail zukommen lassen, damit Sie abgesichert sind.

Erstattung der Bewerbungskosten durch die Agentur für Arbeit

Bei der Bundesagentur für Arbeit kann ebenfalls eine Erstattung der Bewerbungskosten beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet sind und einen entsprechenden Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung ausfüllen und bei der zuständigen Behörde (Jobcenter oder Arbeitsamt) einreichen.


Informieren Sie sich im Vorhinein über den Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget der Arbeitsagentur. Gleiches gilt für den Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget des Jobcenters.

 

Das Arbeitsamt bietet das sogenannte Vermittlungsbudget für die Förderung von Werbungskosten an. In der Regel wird ein Pauschalbetrag von 5 Euro pro Bewerbung, die per Post versendet wird, festgelegt. Der maximale Betrag für erstattete Bewerbungskosten beträgt 260 Euro im Jahr. Weiter können nach einer erfolgreichen Bewerbung anfallende Umzugskosten übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass kein rechtlicher Anspruch auf die Erstattung Ihrer Bewerbungskosten vorliegt. Genauere Details sollten Sie immer mit Ihrem / Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in klären. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Kostenlose Bewerbungsunterlagen mit AVGS

Sie sind arbeitssuchend und verfügen über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)? Dann lassen Sie sich Ihre professionellen Bewerbungsunterlagen kostenlos von unseren Bewerbungsexpert*innen erstellen. Wir sind ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger mit Erfahrung aus über 11 Jahren der Bewerbungserstellung. Neben einer perfekt auf Ihre Situation abgestimmten Bewerbung erhalten Sie im Rahmen unserer Maßnahme zusätzlich hilfreiche Tipps zu den aktuellen Bewerbungstrends.

Weitere häufig gestellte Fragen zum Absetzen der Kosten

Kann ich die Bewerbungskosten meiner Kinder absetzen?

Bewerbungskosten Ihrer Kinder sind nicht steuerlich absetzbar. Steuerlich werden die Ausgaben für das Kind bereits durch das Kindergeld sowie durch den Kinderfreibetrag oder Ausbildungsfreibetrag berücksichtigt. Ihr Kind kann die Werbungskosten lediglich in der eigenen Steuererklärung geltend machen.

Kann ich Werbungskosten für das Studium / die Ausbildung absetzen?

Werbungskosten können Sie nur für ein Zweitstudium absetzen, da dieses als Fortbildung angesehen wird. Hierzu zählt neben einem Masterstudium auch ein Studium, das nach einer vorherigen Ausbildung oder einem anderen Studium aufgenommen wurde. Die studienbedingten Kosten (Bewerbungskosten, Studiengebühren, Fahrtkosten etc.) können dann in Ihrer Steuererklärung als Verlust vorgetragen werden.


Sobald Sie ins Berufsleben einsteigen, werden die Verluste der Vorjahre mit Ihrem Einkommen verrechnet. Im Prinzip werden Ihnen dann als Arbeitnehmer*in die Studienkosten im Rahmen einer Steuerrückzahlung erstattet. Um eine Verlustfeststellung zu beantragen, müssen Sie in der Kopfzeile des Mantelbogens ein Häkchen bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ setzen. Außerdem müssen Sie in der Anlage N unter den Fortbildungskosten auf Seite 2 Ihre Ausgaben für das Studium eintragen.


Der Antrag auf Verlustfeststellung kann bis zu sieben Jahre rückwirkend gestellt werden. Bei einem Erststudium oder der ersten Ausbildung können die anfallenden Kosten stattdessen als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro abgesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug kann allerdings im Gegensatz zum Verlustvortrag nicht in nachfolgende Jahre übertragen werden, sondern muss im selben Jahr der Steuererklärung erfolgen. Sonderausgaben wirken sich lediglich dann steuerlich aus, wenn im selben Jahr steuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden.

Kann ich Werbungskosten ohne Einkünfte absetzen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, Ihre Bewerbungskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen. In Deutschland können Sie Werbungskosten also absetzen, auch wenn Sie keine oder nur geringe Einkünfte haben. Wenn Ihre Werbungskosten höher sind als Ihre Einkünfte, entsteht ein sogenannter Verlustvortrag.


Dieser Verlust kann mit künftigen Einkünften verrechnet werden. Sofern die Werbungskosten inklusive der Bewerbungskosten die steuerpflichtigen Einkünfte überschreiten, kann der entstehende Verlust in den nachfolgenden Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Alternativ können Sie beim Arbeitsamt anfragen, ob es die Bewerbungskosten trägt. 

Was zählt als Beleg, um Kosten steuerlich geltend zu machen?

Zu Ihren Nachweismöglichkeiten zählen Quittungen und Kassenbelege für die erworbenen Materialien, Dienstleistungen oder Reisetickets, Kopien Ihrer Bewerbungsschreiben inklusive Versanddatum, Antwortschreiben der Unternehmen und die Bestätigung des Betriebs über Ihre Entfernung zum Ort des Vorstellungsgesprächs.

Was bedeutet Pauschalbetrag?

Bei einem Pauschbetrag handelt es sich im Zusammenhang mit Bewerbungskosten um einen festgesetzten Mindestbetrag, den Sie von der Steuer absetzen können, ohne dafür Belege sammeln zu müssen. Bei dem Begriff Pauschbetrag handelt es sich demnach um ein Synonym des Begriffs Pauschalbetrag.